www.strucom.com
Business Consulting & Training zur Globalisierung
News | Gratistest | Treuhandservice | Consulting | Coaching | Ressourcen | Firmengründung | Steuertipp

Home

English
Deutsch


USA Firmengründung & Treuhandservice

 

Das Thema ist Ihnen als moderner Unternehmer sicherlich gut bekannt:

 

Hohe Steuern in Europa,

rechtliche Komplikationen beim Export in die USA,

unsichere Gesetzgebung und Haftungsfragen bei Internetaktivitäten,

Umsätze in den USA unterliegen komplizierten Doppelbesteuerungsabkommen,

schwieriger Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen

     (Private Offering, Angel & Venture Capital), ...

 

Die Gründung einer US-Aktiengesellschaft ist die Lösung für viele dieser Probleme, und wesentlich günstiger als allgemein gedacht. Firmengründung und Treuhandabwicklung in den USA und vielen anderen Wirtschaftsräumen ist eines unserer wichtigsten Produkte; viele unserer Europäischen Klienten sind z.B. Internet-Unternehmer.

Hier eine Beispiellösung für einen Europäischen Unternehmer, der ein international tätiges Unternehmen betreibt:

 

Treuhändige Gründung einer Nevada Corporation (=US-Aktiengesellschaft) durch uns, wobei einer unserer Mitarbeiter auf Dauer offiziell als Gründer, Aktionär, Aufsichtsrat und Vorstand auftritt, um Ihre Anonymität gegenüber Dritten 100%ig sicherzustellen
Treuhandvertrag mit gesetzlich gesicherter Verschwiegenheitsverpflichtung
100%ige Kontrolle über die Firma, da Sie alle Aktien physisch besitzen, und
zusätzlich als CEO (=Generaldirektor) der einzige sind, der für die Firma
agieren kann
Eröffnung eines US-Firmenkontos mit Online Banking und VISA-Scheckkarte
(weltweit Bankomat-fähig) - nur Sie sind zeichnungsberechtigt
Reale Postadresse in den USA mit Weiterleitung an Sie
Lokale Telefon/Faxnummer in den USA mit Weiterleitung per Email an Sie

 

Mit diesem Modell minimieren Sie das Risiko von persönlicher Haftung und Rechtsproblemen weitestgehend. Darüber hinaus gibt es in Nevada keine Körperschafts- oder Einkommenssteuer und auch viele andere Ihnen leidlich bekannte Steuern entfallen. Die Steuerbehörde von Nevada ist berühmt dafür, dass sie keinerlei Daten an die US-Bundessteuerbehörden oder gar an ausländische Stellen weitergibt.

 

Als US-Unternehmen haben Sie jetzt auch Zugriff auf die Hilfe der US-Handelskammer weltweit, US Förderungen, günstigere Konditionen im Wertpapiergeschäft, und vieles andere mehr.

 

Selbstverständlich ist dieses Beispiel kein konkretes Angebot, jede Firmengründung wird von uns auf Ihre Bedürfnisse und Gegebenheiten maßgeschneidert. Alle unsere Klienten erhalten auch laufende Beratung in internationalen Steuer-/Rechts-/Finanzierungs- und Strategiefragen zu unseren vergünstigten Online-Beratungssätzen.

 

Vorteile einer U.S. Corporation für Europäer:

Haftungsschutz

Als Besitzer oder Direktor einer U.S. Corporation kann man für seine geschäftlichen Verpflichtungen und Tätigkeiten (oder Fahrlässigkeiten) persönlich nicht haftbar gemacht werden. (Wir brauchen Ihnen sicherlich nicht auszumalen, wie ein derartiger Haftpflichtschutz unter Umständen ein ökonomischer Lebensretter sein kann.) Dies ähnelt dem Haftpflichtschutz einer AG (Bei einer GmbH haftet man immer noch mit seiner persönlichen Einlage.) Leider ist aber eine AG - Gründung recht aufwendig (Beispielsweise muss man in Deutschland ein Minimumkapital von DM 100.000 oder Equivalent in Euro vorweisen können und ist während der zweimonatigen Gründungsprozedur persönlich unbeschränkt haftbar). Das ist einer der Gründe, weshalb die meisten Geschäftsleute eine AG-Gründung scheuen. Das ist natürlich bedauerlich, denn - abgesehen von den Kosten einer AG-Gründung- gibt es viele schlagende Argumente (selbst gegenüber einer GmbH-Gestaltung), seine Geschäfte unter dem Schutzmantel einer Aktiengesellschaft zu führen.

Unsere Lösung: Da eine U.S. Corporation der Aktiengesellschaft gleichgestellt ist, die Aktienhalter und Direktoren einer U.S. Corporation sogar noch höheren Schutz gegen Durchgriffshaftung als in einer europäischen AG genießen und (in den von uns empfohlenen Staaten) kein Stammkapital erforderlich ist, ist eine U.S.-Corporation selbst für Geschäftsleute zu empfehlen, die keinerlei Absichten haben, internationale Geschäfte zu tätigen.

Anonymität

Natürlich fördern wir nicht die Steuerhinterziehung oder sonstige kriminelle Tätigkeiten. Aber es gibt triftige Gründe, aus welchen man anonym bleiben muss. In den von uns empfohlenen U.S. Staaten kann man als Eigentümer (also Aktienhalter) einer Corporation anonym bleiben. Nur die Direktoren und Funktionäre (also President, Vice President, Secretary) der Corporation werden amtlich erfasst. Hierfür kann der Präsident auf Wunsch von uns gestellt werden. Dieser Präsident vertritt dann rein formell die Corporation, hat aber keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Aktivitäten der Corporation. Befugnis hat nur der tatsächliche Aktieneigentümer, der aber anonym bleiben darf.

Entfall von Erbschaftssteuern

Man kann die 37% Erbschaftssteuer vermeiden (die in den USA jetzt bei Erbmassen von $700.000 und im Jahr 2005 bei Erbmassen von einer Million anfängt (aber mit höchster Wahrscheinlichkeit von der Bush-Regierung vollkommen abgeschafft werden wird), indem man zu seinen Lebenszeiten die Aktienanteile der Corporation an seine Erben verteilt. Hierbei wäre die Erstellung von Preferred Stock (Vorzugsaktien) zu erwägen, um die unter Frage "Kann man seine Corporation an die anderen Aktionären verlieren?" - beschriebene Situation zu vermeiden. Da eine Corporation bei Todesfall des Besitzers nicht erlischt, kann sie ohne Unterbrechung weitergeführt werden.

Auch kann man sich im Namen der Corporation ein Bankschließfach einrichten, in welches im Todesfalle weder Gläubiger noch Behörden Einsicht haben würden (Hier könnte man z.B. auch seine Aktienanteile oder sonstige Wertpapiere aufbewahren).

Geschäftlicher Neustart

Jeder, der irgendwann mal geschäftliches Pech gehabt hat, weiß wie schwierig es ist, wegen negativer Informationen von Banken und Schufa wieder auf die Beine zu kommen. Mit einer U.S. Corporation kann man frisch von vorne anfangen und dazu noch anonym bleiben.

Mit dem Bankkonto der Corporation kann man sämtliche Geldbewegungen durchführen, und man kann als Corporation-Besitzer sogar amerikanische Kreditkarten (Visa & Mastercard) bekommen. Auch kann man sogar die Aktien der neuen Corporation benutzen um die Gläubiger abzufinden. Selbst wenn man keine GmbH mehr führen darf, kann die Corporation als Gesellschafterin dieser GmbH auftreten. Die Corporation kann auch den Namen einer Person tragen, wie z.B. Heinrich Meier, Inc., oder Dr. Siegmund Freud, Inc., oder Ihren eigenen Namen und in diesem Namen auch ein Bankkonto und eine U.S. Steuernummer führen.

Das würde beispielsweise bedeuten, dass Sie plötzlich wieder in Ihrem Namen (mit dem Nachtrag Inc.) u.a. neue Geschäfte machen, neue Unternehmen anfangen, Kreditkarten haben und Darlehen aufnehmen können, für welche nicht Sie sondern die Corporation haften würde.

Sollten Sie darüber hinaus Interesse haben, Ihren eigenen Namen offiziell durch ein amerikanisches Oberlandesgericht geändert zu bekommen, können Ihnen unsere Anwälte auch hierbei behilflich sein. In diesem Namen bekommen Sie zwar immer noch keinen U.S.-Reisepass, aber man bekommt damit in den USA Kreditkarten, einen Führerschein (gilt hier als Ausweis) u.ä. wofür die US. Staatsbürgerschaft nicht erforderlich ist.

Steuerminderung

Es ist nicht allgemein bekannt, dass Amerika für Ausländer quasi ein Steuerparadies geworden ist. Z.B. beträgt die U.S. Corporation Einkommensteuer (Federal Corporate Income Tax) für aktive Corporations nur 15% bei Nettogewinnen bis zu $50.000. Die Steuer steigt dann progressiv an bis zum Höchstsatz von 34% (Erst nach Nettogewinnen von $10 Millionen geht es auf 36%). Weiter: Es gibt (in den von uns empfohlenen Staaten) keine Körperschafts-, Umsatz-, Vermögens-, Mehrwert- oder Gewerbesteuern. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sich all dies nur auf Steuern der U.S. Bundesregierung (Federal Taxes) bezieht, alle einzelnen Bundesstaaten außerdem noch zusätzliche Steuerbedingungen haben. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, sich gleich von vornherein einen steuerfreien Staat wie z.B. Nevada für die Corporation-Gründung oder für den Sitz der Corporation auszusuchen, damit Sie sich dann nur noch mit der Federal Tax von 15% bis höchstens 34% zu befassen haben. Wenn Sie bedenken, dass eine Aktiengesellschaft z.B. in Deutschland für ihre Nettogewinne über 50% Einkommensteuer zahlen muss neben der Gewerbesteuer, dann sollten unsere Steuersätze doch recht attraktiv klingen. Ob sich eine Corporation steuermäßig für Sie lohnt, ist also nichts als ein reines Rechenexempel.

Wie kann man als Europäer mit einer U.S. Corporation Steuern sparen?

Natürlich fördern wir keine Illegalitäten: Unsere Empfehlungen dienen nicht der Steuerhinterziehung sondern lediglich der völlig legalen Steuerminderung. Hierzu ist es notwendig, dass die U.S. Corporation nicht nur eine Briefkastengesellschaft, sondern eine juristisch korrekt konzipierte, im Handelsregister des jeweiligen U.S. Bundesstaats eingetragene Firma mit U.S. Steuernummer, U.S. Telefonnummer, U.S. Straßenadresse (nicht P.O. Box), U.S. Bankverbindungen und einem U.S. Direktorium ist. Wenn diese Voraussetzungen bestehen, gibt es viele interessante Möglichkeiten zur Steueroptimierung.

Beispielsweise könnte die U.S. Corporation dazu benutzt werden, aus den USA Rechnungen an Ihre Kunden auszustellen Die Corporation kassiert dann die Rechnung und zahlt Ihrer Firma in Europa gerade genug um Ihnen einen minimalen Nettogewinn zu erlauben. Der Hauptgewinn wird dann von der Corporation zu den günstigeren U.S.-Steuersätzen versteuert.

Eine andere Möglichkeit, Steuern zu sparen, besteht, wenn Sie Ihre Corporation als Lieferanten benutzen. Die Corporation kauft Ihre Waren, Güter oder Dienstleistungen von Ihren bisherigen Lieferanten und verkauft sie für einen derart hohen Preis an Sie weiter, dass Ihnen zu Hause nicht viel steuerpflichtiger Profit beim Weiterverkauf bleibt. In allen diesen Fällen hat nur die U.S. Corporation einen Gewinn gehabt, welcher dann hier zu den niedrigen U.S. Steuersätzen versteuert wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass man von den U.S. Steuerbehörden nur drei Jahre für eine normale Steuerprüfung erfassbar ist (nicht zehn Jahre, wie in Europa).

Beim Verkauf von Immobilien kann man die Versteuerung des Gewinns vermeiden. Hierfür gründet man eine U.S. Holding, also eine Muttergesellschaft, und für jede Immobilie eine Tochter-Corporation (das lohnt sich natürlich nicht beim Verkauf von Gartenlauben). Die Immobilie wird vor dem Verkauf im Grundbuch auf den Namen der Tochter-Corporation eingetragen. (Dies ist sogar im deutschen Grundbuch möglich, wo das Finanzamt nach Sicherstellung der Grunderwerbssteuer verpflichtet ist, die Unbedenklichkeits-Bescheinigung zu erteilen (vgl. BHF, Beschl. vom 12.6.1995 = RIW 1996, 85 ff.) Beim Weiterverkauf geschieht im Grundbuch gar nichts, weil nicht die Immobilie, sondern die Corporation verkauft wurde. Auch passiert steuerlich nichts, weil das Geld für den Verkauf von der U.S. Mutter-Corporation eingestrichen wurde.

Falls Sie Ihr schwerverdientes Geld nicht auf den Euro, sondern lieber auf den Dollar umtauschen, und das Geld im Ausland sicher legen wollen, aber den diversen Investitionsangeboten nicht ganz trauen, investieren Sie Ihr Geld (oder sonstigen Besitz) doch in Ihre eigene Corporation. Die Corporation erteilt Ihnen dafür Aktien. Für diese Aktien ist keine Gewinnsteuer zu zahlen, und die Corporation muss auf das eingezahlte Kapital keine Einkommensteuern bezahlen.

Es gibt also schon viele Möglichkeiten, mit einer U.S. Corporation Steuererleichterungen zu realisieren, nur muss es richtig - und natürlich auch legal - angepackt werden. Falls man auch die U.S. Besteuerung mindern will, besteht sogar hierfür eine Möglichkeit durch Nutzung einer Offshore Holding Corporation. Allerdings klappt all dies nur, wenn die Corporation auch für Ihre Zwecke richtig aufgesetzt worden ist.

Es reicht nicht, sich schnell eine U.S. Corporation von einem Feld-, Wald- und Wiesen-Gründer zu kaufen, dem nicht bekannt ist, dass man in Europa, wie z.B. in Deutschland, auch mit einer U.S. Corporation unter Artikel 10 der Abgabenordnung steuerpflichtig werden kann. Nach deutschem und auch EU-Recht ist es nicht ausschlaggebend wo eine Firma ihren handelsgerichtlichen oder handelsrechtlichen Sitz hat. Die Steuerpflicht entsteht vielmehr an dem Ort, an dem die maßgeblichen geschäftlichen Entscheidungen getroffen werden. Da es aus regulären U.S. Corporation-Verfassungen üblicherweise nicht spezifisch hervorgeht, wo die Willensbildung stattzufinden hat, zahlen die Kunden unserer Konkurrenz früher oder später leider doch die heimischen Steuern. Unseren Klienten passiert das natürlich nicht, da aus den von unseren Anwälten aufgesetzten Corporation-Dokumenten juristisch hieb- und stichfest hervorgeht, dass der für die Geschäftsleitung maßgebende Wille innerhalb der USA entstanden ist. Dies setzt allerdings auch voraus, dass die Corporation ihre Firmenadresse mit eigenem Telefonanschluss in den USA hat. Hat sie das nicht, kann das möglicherweise unangenehme Folgen haben. So wurde vor kurzem durch das Oberlandesgericht Düsseldorf dem deutschen Besitzer einer Delaware Corporation der Schutz seiner Corporation analog des Paragraphen 11 Abs. 2 GmbHG, Abs.1 Satz 2 AktG aberkannt und er für die Tätigkeiten der Corporation persönlich haftbar gemacht, weil seine Corporation keine im U.S. Telefonbuch eingetragene Telefonnummer und Adresse hatte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1994 -6U 59/94).

Derartige Schwierigkeiten können durch unsere Telefon- und Faxdienste vermieden werden, bei welchen die Telefonnummer und Adresse der Corporation nicht nur auf dem Briefpapier, sondern auch im Telefonbuch eingetragen und von der Auskunft erfragbar ist. Auch wäre ein Beitritt zu der amerikanischen Industrie & Handelskammer (Chamber of Commerce) zu empfehlen.

Wie bekomme ich mein Geld wieder von der Corporation zurück?

Sie können sich Ihr Geld als Gehalt auszahlen lassen, oder die Corporation kann Ihnen Immobilien, Yachten, Autos, u.ä. kaufen. Oder Sie können von der Corporation ein steuerfreies Darlehen aufzunehmen, welches Sie - da Sie mit dem Eigentümer der Corporation bestens vertraut sind (Sie sind’s ja selbst) - zu äußerst günstigen Bedingungen zurückzahlen können. Eine sehr elegante Lösung ist auch sich eine zweite, kleinere Corporation zu gründen, von der Sie sich Aktien ausstellen lassen. Wenn Sie jetzt diese Aktien für mindestens 12 Monate behalten, und die erste Corporation (also die Corporation, die das Geld hat) sie von Ihnen kauft, würden Ihnen beispielsweise in Deutschland unter den jetzigen, neuen Steuergesetzen keine Einkommensteuern berechnet werden. In den USA ist das ähnlich, außer, dass man die Aktien 18 Monate halten muss und dann eine Capital Gains Tax (Gewinnsteuer) von 20% zahlt, was natürlich noch immer besser als die Einkommensteuer ist.

Vermögensschutz

Falls Sie sich beispielsweise gegen aufdringliche Gläubiger, den Fiskus oder entfremdete Ehepartner schützen möchten, kann die Corporation als Besitzer Ihrer Wertobjekte wie Boote, Flugzeuge, Immobilien oder Bankkonten auftreten, ohne dass Ihr Name als tatsächlicher Besitzer preisgegeben wird. Das schließt für Sie natürlich die Nutzung dieser Güter nicht aus: Sie leasen einfach zu Bedingungen, die für Sie optimal sind (da Sie die ja selbst formulieren können) von Ihrer Corporation diese Gegenstände. Nach gleichem Prinzip kann Ihre Corporation auch als Besitzer Ihrer heimischen Firma auftreten und es Ihnen erlauben, als tatsächlicher Besitzer anonym zu bleiben.

Übrigens: In den USA werden europäische Gerichtsurteile gegen eine U.S. Corporation nicht anerkannt und sind nicht vollstreckbar. (Der böse Gegner wäre hierfür gezwungen mit einem sehr aufwendigen und langwierigen U.S.-Gerichtsverfahren ganz von vorne anzufangen.) Auch ist in den USA eine U.S. Corporation bei Immobilienverkäufen von der Quellensteuer, die normalerweise auf von Ausländern getätigte Immobilienverkäufe erhoben wird, befreit.

 

Weiterführende rechtliche und steuerliche Infos zum Thema finden Sie auf den englischsprachigen Seiten unserer Web Site; von dort geht's auch weiter zu unserer Online Bestellung und aktuellen Preisliste.

Nach Erhalt Ihrer Anzahlung (voraussichtliche Gründungskosten, laufende Kosten des 1. Jahres) beginnen wir sofort mit der Gründung Ihrer Wunschfirma. Zahlungen können direkt über unserem Online Shop erfolgen. Falls ausdrücklich gewünscht (von uns aus steuerlichen Überlegungen allerdings nicht immer empfohlen) ist die Fakturierung dieser Leistungen auch in Euro über unsere Niederlassung in Wien möglich. Zahlungen in Euro/DM können auch mit Euroschecks, bar oder Überweisung erfolgen.

Gerne stehen wir für weitere Fragen auch per Email zu Ihrer Verfügung.

News | Gratistest | Treuhandservice | Consulting | Coaching | Ressourcen | Firmengründung | Steuertipp
Die Benutzung dieser Web Site basiert auf unserer Privacy Policy und unseren Benutzungsbedingungen
© 1999 - 2007 Structured Communication Corp., alle Rechte vorbehalten
Wir schätzen Ihre Anregungen, bitte senden Sie sie an den Webmaster
Letzte Änderungen am 18. August 2007